Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft – Rat lehnt Prüfauftrag ab

In einem Antrag an den Bürgermeister hat die SPD Fraktion die Prüfung zur Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft gefordert. Nach langen Diskussionen im Hauptausschuss und im Rat am 27.11.2018 wurde dann dieser Prüfauftrag durch CDU, BU, FDP und AFD abgelehnt. Da halfen auch alle guten Argumente der SPD nicht mehr, die konservative Mehrheit wollte einfach noch nicht einmal die Prüfung.

Die CDU verstieg sich gar zu der Äußerung, man brauche gar nicht oder so viel bezahlbaren Wohnraum zu bauen, es gäbe doch Wohngeld, wenn die Mieten zu hoch wären. Abgesehen davon, dass dieses so nicht stimmt, da es auch Obergrenzen für Wohngeld gibt, die sich – welch Wunder – an den Obergrenzen des bezahlbaren, also geförderten Wohnraums stark orientieren, kann dieses nun keine Lösung sein, Menschen zu Transferleistungsbeziehenden zu machen, sondern kann nur als zynisch bezeichnet werden. Auch vermag der Hinweis, es gäbe gar keine Grundstücke, nicht zu überzeugen. Grundstücke gab es und gibt es, wenn denn der politische Wille besteht, diese auch für bezahlbaren Wohnraum zu aktivieren. Man erinnere sich an das peinliche Umfallen der CDU bei den Plänen „An der Lilie/Talstraße“ und die Polemiken von FDP und BU gegen bezahlbaren Wohnraum an dieser Stelle.

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Ratingen ist nach wie vor besorgniserregend. „Parallel dazu spitzt sich die Situation auf dem Ratinger Wohnungsmarkt immer weiter zu“, schreibt die Verwaltung selber in der Vorlage 192/2018. Auch steigt die Zahl der Wohnungssuchenden und die Zahl der ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine. Die Zahl der Sozialwohnungen geht weiter zurück. Von 2017 bis 2015 um weitere knapp 9% auf dann nur noch 2.210 (Ende 2017 waren es 2.419). Angesichts nicht vorhandener Neubautätigkeit in Ratingen eine sehr beunruhigende Tatsache. Im Jahr 2017 wurde im Kreis Mettmann der Neubau von 127 Mietwohnungen mit Darlehen in Höhe von 17,6 Mio. EUR gefördert. In Ratingen nichts, wie aus der Vorlage 20/025/2018 des Kreistages zur Wohnraumförderung hervorgeht. Aus Sicht der SPD ein unhaltbarer Zustand!

Ratingen braucht viel mehr bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten, weit in die sog. Mitte der Gesellschaft hinein. Zudem stellt das künftige Rentenniveau weiteren sozialen Sprengstoff dar, wenn Menschen im Alter dort, wo sie immer gelebt haben, keine bezahlbare Wohnung mehr finden können. Allein die Einpendlerzahlen und das alltägliche Verkehrszahlung sprechen hier eine deutliche Sprache. Auch stehen Ratinger Unternehmen im Wettbewerb um junge Fachkräfte, die auch hier wohnen wollen und sollen. Bietet hier die Stadt zu wenig, gehen diese Menschen woanders hin. Das können wir doch weder wollen noch zulassen, meint die SPD. Gleiches gilt für junge Familien, die Ratingen braucht, will es auch künftig ein lebendiges Gemeinwesen bleiben. Auch das Ehrenamt braucht Menschen, die vor Ort leben können. Da denke man doch nur an die Freiwillige Feuerwehr.

Auf Initiative der SPD Fraktion haben sich Ausschüsse und Rat intensiv mit der Situation auf dem Ratinger Wohnungsmarkt und den Strategien zur Schaffung von mehr öffentlich-geförderten bzw. bezahlbaren Wohnraum beschäftigt und viele einstimmige Beschlüsse gefasst, denen aber keine spürbaren Maßnahmen folgten. Dabei standen meist planungsrechtliche Fragen bzw. die Verfügbarkeit von Grundstücken für diesen Zweck im Fokus der Beratungen. Gleichwohl haben sich durch verschiedene Beschlüsse in der Vergangenheit zur Erschließung neuer Optionen für bezahlbaren Wohnraum wie u.a. über Kindertageseinrichtungen, anderen sozialen Einrichtungen oder über Supermärkten neue Fragen gestellt zur Umsetzung und zu den maßgeblichen Akteuren dafür.

Ratingen verfügt mit der WOGERA über einen potenten Akteur. Unabhängig davon stellt sich die Frage gerade bei der Erprobung neuer Optionen, ob nicht ein im unmittelbaren städtischen Zugriff befindlicher Akteur auf dem Wohnungsmarkt eine wirksame Ergänzung sein könnte. Die SPD Fraktion bejaht diese Frage und sieht verschiedene Vorteile. Parallel dazu schlug in der Ratssitzung die SPD vor, zu prüfen, ob die Stadt ihr Engagement an der WOGERA nicht spürbar steigern könnte. Dieser Prüfauftrag fand zumindest am 27.11.18 eine Mehrheit.

Eine eigene Wohnungsgesellschaft bietet ein dauerhaftes Belegungsrecht, erspart vergabe- und wettbewerbsrechtliche Probleme und schafft die Garantie, das Mietniveau dauerhaft bezahlbar zu halten. Durch das Eigentum an Wohnraum in der städtischen Wohnungsgesellschaft kann auch vermieden werden, dass nach Wegfall der Sozialbindung bei öffentlicher Förderung durch Mieterhöhungen der Bestand bezahlbarer Wohnung wieder schrumpft, wie es ansonsten bei Investoren immer wieder geschehen ist.

Mit einem eigenen Belegungsrecht kann auch die Quartiersentwicklung im Sinne der Kommune gesteuert werden, so dass eine stabile Bevölkerungsmischung erreicht werden kann.

Ferner bietet ein solcher Eigenbetrieb die Möglichkeit, außerhalb der haushaltsrechtlichen Vorgaben schnell zu agieren, wie es bei größeren Herausforderungen erforderlich ist (zum Beispiel schnelles Schaffen von Kapazitäten für unterzubringende Personen). Zudem könnte über eine solche eigene Gesellschaft zusätzliches Know-how und Kompetenzen an die Verwaltung gebunden werden, auf das Gesamtverwaltung zugreifen könnte.

Die SPD hätte es für richtig gefunden, wenn seriös diese Idee geprüft worden wäre, anstatt mit einem Federstrich nein zu sagen. Dazu hätten folgende Erwägungen gehört:

– Die städtische Wohnungsgesellschaft übernimmt das Management der städtischen Wohnungen und entlastet damit die Kernverwaltung (Geschäftsbesorgungsvertrag). Diese bilden den „Grundstock“ der Gesellschaft.

– Es wird eine schmale Verwaltungsstruktur mit Synergien zur Kernverwaltung aufgebaut.

– Gute Beispiele andere Kommunen wie zum Beispiel der Neusser Bauverein, die Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf SWD sind auf ihre Übertragbarkeit zu überprüfen.

– Handlungsfelder der geplanten städtischen Wohnungsgesellschaft sollen in Ergänzung den Tätigkeitsfeldern und -möglichkeiten der WOGERA und anderer in Ratingen agierenden Wohnungsgenossenschaften definiert werden.

– Als Zielzahl für die städtische Wohnungsgesellschaft wird einschließlich der zu übernehmenden kommunalen Wohnungen bis zum Jahre 2030 ein Bestand von 1.000 Wohnungen definiert. Auch über diese Zielzahl hätte man diskutieren können.

Erwägenswert wäre auch zu prüfen, ob die Pensionsrückstellungen nicht nachhaltig wirksamer, rentierlicher und effektiver in einer solchen städtischen Wohnungsgesellschaft investiert werden könnten als durch Kapitalanlagemodelle.