Stadt kontrolliert Grabmale

Ratingen. Um mögliche Gefahren zu erkennen und zu vermeiden, überprüft die Stadt Ratingen aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht jährlich die Grabmale der Friedhöfe auf ihre Standsicherheit (gem. § 9 Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft). Auf den Ratinger Kommunalfriedhöfen werden diese Kontrollen in der Zeit vom 25. bis 29. März 2019 durchgeführt.

Nicht standsichere Grabmale werden protokolliert und mit einem Hinweisaufkleber versehen. Die Grabnutzungsberechtigten werden gegebenenfalls von der Friedhofsverwaltung über die Mängel schriftlich informiert und aufgefordert, die Mängel in einer angemessenen Frist fachgerecht beheben zu lassen. Grabmale, die derart locker sind, dass von ihnen eine akute Unfallgefahr ausgeht, werden ohne vorherige Ankündigung gesichert oder umgelegt.

Für alle neu errichteten, versetzten oder reparierten Grabmale muss zum Beispiel durch den Steinmetz eine Abnahmeprüfung vorgenommen werden. Der Prüfablauf ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation der Abnahmeprüfung und die Abnahmebescheinigung sind dann spätestens sechs Wochen nach Fertigstellung der Grabmalanlage der Friedhofsverwaltung vorzulegen. Nachkontrollen werden auf den Friedhöfen in der Zeit vom 6. bis 10. Mai 2019 durchgeführt.

Da es durch nicht standsichere Grabmale bereits zu schweren Unfällen gekommen ist, bittet die Stadtverwaltung um besondere Achtsamkeit und weist darauf hin, dass im Schadensfall gegen die Grabnutzungsberechtigten erhebliche Ansprüche geltenden gemacht werden können.